Baufilexikon

Eine Wand, die an ein Nachbargrundstück grenzt und nicht einen bestimmten Abstand zum nächstgelegenen Haus hat, muss aus nicht brennbaren Materialien hergestellt sein. Sie darf bei einem Brand ihre Standsicherheit nicht verlieren. In einer solchen Brandwand sind Öffnungen generell unzulässig.

Wird es eng bei Deiner Finanzierung, weil der Bank Deine Bonität noch nicht reicht oder aber die Sicherheiten nicht ausreichend sind, kann dies über eine Bürgschaft geheilt werden. In diesem Falle müsste ein Dritter für den Ausfall Deines Kredites haften.



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