Baufilexikon

Die Gebühr des Maklers für den erfolgreichen Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks nennt man Courtage. Je nach Bundesland kann diese zwischen 3% und 6,25 % betragen. Die Maklercourtage wird in der Regel vom Käufer getragen und fließt somit in die Kaufnebenkosten.



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