Ratenkredit

Zwei Drittel aller in Deutschland lebenden Erwachsenen hatten bereits einen Kredit oder zahlen diesen momentan ab.

Es ist also durchaus üblich, die eine oder andere Anschaffung mit einem Kredit zu finanzieren. Solange es nicht zu viele Kredite sind und Du dadurch Deine Lebensweise anpassen musst, ist alles in Ordnung.

Du solltest nur aufpassen, dass die monatlichen Raten, die Du für Kredite aufbringen musst, in Summe nicht zu hoch werden.

Aber unabhängig davon, ob Du nun einen neuen Kredit benötigst oder Du aber einen bestehenden Ratenkredit hast, der zu teuer ist:

Ein Vergleich der verschiedenen Angebote lohnt sich immer!

Zwar dürfen keine Bearbeitungsgebühren mehr verlangt werden, aber neben dem Zinssatz gibt es weitere wichtige Punkte, die zu berücksichtigen sind.

  • Wie sieht es mit Sondertilgungsmöglichkeiten aus?
  • Wie hoch ist die monatliche Rate?
  • Gibt es eine hohe Abschlussrate?
  • Ist eine Restschuldversicherung (siehe unten) gewünscht und wie teuer ist diese?

Durch einen Vergleich kannst Du gerade bei einem Ratenkredit viel Geld sparen, denn auf dem Kreditmarkt gibt es unterschiedliche Kreditanbieter und Zinssätze zwischen 2% und 13%.

Eine Ablösung bestehender Kredite entlastet Dich also unmittelbar, wenn Du einen klassischen Ratenkredit bei einer deutschen Bank oder Sparkasse hast! Denn diese verlangen häufig sehr hohe Zinsen für ihre Kredite.

Fordere Dein Angebot an:

Mehr zur Restschuldversicherung

Restschuldversicherung

Da in der Vergangenheit häufig das Thema Restschuldversicherung in den Medien nur oberflächig besprochen wurde, hier einmal ein Überblick über das, was die Restschuldversicherung ist und was sie für Dich bedeutet.

Zunächst ist es unstrittig, dass der Abschluss der Restschuldversicherung (RSV) für Dich immer freiwillig sein sollte. Die Bank darf den Abschluss der RSV als Voraussetzung für die Gewährung des Kredites nicht verlangen (Kopplungsgeschäft).

Aber was genau verbirgt sich hinter der RSV?

Du kannst bei der RSV drei Risiken absichern, die Dir Sicherheit im Fall der Fälle verschaffen soll, aber vor allem auch die Bank davor schützt, dass sie ihr Geld nicht (problemlos) zurückbekommt.

Dennoch ist der Abschluss in manchen Fällen sinnvoll.

Je nach Bank kannst Du Teile der drei Bausteine beliebig miteinander verknüpfen.

Einzig der Todesfallschutz muss als Basis immer enthalten sein.

Todesfallschutz

Wenn Du während der Kreditlaufzeit verstirbst, zahlt die Versicherungsgesellschaft den laufenden Kredit inkl. der noch anfallenden Zinsen an die Bank zurück.

Somit musst Du Dir keine Gedanken darüber machen, ob Deine Erben sich noch um die Rückzahlung kümmern müssen.

Der Versicherungsschutz gilt ab Unterschrift.

Es gibt durchaus Varianten, die gegen einen geringen Aufpreis einen Unfallschutz inkludieren. Stirbst Du aufgrund eines Unfalls, wird die doppelte Versicherungssumme ausgezahlt – also die Hälfte für die Bank (Kredit + Zinsen) und der gleiche Betrag nochmal für Deine Erben.

„Dann haben ihre Nachkommen schonmal das Geld für die Beerdigung“ ist ein gern genutztes Argument.

Ein wesentlicher Vorteil des Todesfallschutzes ist, dass Du hier eine Absicherung ohne Gesundheitsfragen erhältst. Das wird Dir bei einer klassischen Risiko-Lebensversicherung nicht gelingen.

D.h. Du erhältst einen Versicherungsschutz unabhängig von Deinen Vorerkrankungen.

Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung tritt dann in Kraft, wenn Du Deiner Arbeit aufgrund einer Erkrankung nicht mehr nachgehen kannst.

Sie zahlt allerdings erst nach Ablauf von sechs Wochen, da Du in dieser Zeit aufgrund der gesetzlichen Lohnfortzahlung keine wirtschaftlichen Einbußen hast.

Nach dieser Zeit bekommst Du nur noch zwischen 60-70% Deines Nettos von der Krankenkasse.

Dafür wird Dir die RSV eine monatliche Leistung auszahlen, die in der Regel der Höhe der Kreditrate gleicht. Somit musst Du Dich um die Rate nicht mehr kümmern.

In den meisten Fällen zahlt die RSV bis zu Deiner Genesung.

Je nach Schwere der Erkrankung kann sich das also (rein finanziell) lohnen.

Wichtig: es ist die Arbeitsunfähigkeit abgesichert, welche die Berufsunfähigkeit sowie die Erwerbsunfähigkeit beinhaltet.

Um arbeitsunfähig zu werden, reicht eine Erkältung (allerdings wird diese kaum mehr als sechs Wochen andauern).

In den Medien wird häufig davon gesprochen, dass bei einer ausreichenden Berufsunfähigkeitsabsicherung eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung nicht mehr nötig ist.

Das ist so erstmal falsch.

Beispiel: Im Skiurlaub erleidest Du einen komplizierten Kreuzbandriss, der Dich für ein halbes Jahr aus dem Verkehr zieht.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird Dir keine Rente zahlen, da Du ja nach den sechs Monaten wieder arbeiten kannst.

Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung zahlt nach sechs Wochen die vereinbarte Rate.

Vorerkrankungen werden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Arbeitslosigkeitsversicherung

Wenn Du bereits seit mindestens zwölf Monaten bei Deinem jetzigen Arbeitgeber arbeitest, keine Kündigung vorliegt und der Arbeitsvertrag nicht befristet ist, kannst Du die Arbeitslosigkeitsversicherung abschließen.

Diese zahlt die Kreditrate im Falle einer Kündigung (allerdings meistens nur für ein Jahr).

Immerhin musst Du Dich in dieser Zeit nicht um die Kreditrate kümmern, sondern kannst Dich nach einer neuen Arbeitsstelle umsehen.

Kosten

Beträge können wir hier nicht nennen, da die RSV eine Gruppenversicherung ist und deshalb der Beitrag vom Alter des Kunden, der Kredithöhe und der Kreditlaufzeit abhängt.

Was man aber in den meisten Fällen sagen kann ist, dass die RSV viel zu teuer ist.

Das liegt hauptsächlich daran, dass die Banken für den Abschluss einer RSV eine Provision in Höhe von bis zu 70% (!!!) erhalten.

Entsprechend lukrativ ist das Geschäft, trotz sinkender Zinsen.

Du musst also immer abwägen, ob es wirklich notwendig ist, eine RSV abzuschließen.

Wir werden Dir in der Beratung immer Alternativen hierfür aufzeigen.

Rückerstattung

Mal angenommen, Du hast einen Kredit über 20.000 EUR aufgenommen. Hinzu kommen RSV-Kosten in Höhe von 5.000 EUR.

Nach einem Jahr kommst Du an Geld und kannst den Ratenkredit ablösen.

Natürlich kündigst Du auch die entsprechende RSV und rechnest mit der Erstattung des Betrages abzgl. Des ersten versicherten Jahres.

Daraus wird leider nichts.

Da die Banken, wie oben beschrieben, ihre Provision bereits nach Abschluss erhalten haben, bleibt für die Erstattung nur wenig übrig.

Lass Dir das ausrechnen, bevor Du die Kündigung vollziehst.

Manchmal ist es wirklich besser, die Versicherung (auch ohne Kredit) laufen zu lassen.

Da es sich um zwei voneinander unabhängige Verträge handelt, muss die Versicherungsgesellschaft auch dann zahlen, wenn der Kredit längst erledigt ist.

Kontakt

Wir beraten Dich gerne zu Deiner Baufinanzierung – rufe uns einfach an oder schreibe uns eine Nachricht.

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0173-8584550

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