Tilgungsfreie Jahre

Es kann vereinbart werden, dass die Tilgung des Darlehens erst eine gewisse Zeit nach Auszahlung beginnt.

Das kann dann sinnvoll sein, wenn Du zum Beispiel parallel zum Bau Deines Hauses noch in der alten Mietwohnung wohnst und somit doppelt zahlen müsstest.

Oder aber ein Elternteil nach der Elternzeit erst in einem Jahr wieder beginnt zu arbeiten.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Du keine Rate zahlen musst. Die Zinsen zahlst Du in jedem Fall.

Ein klassisches Beispiel für tilgungsfreie Jahre ist das Wohneigentumsprogramm der KfW.

Hier hast Du in jedem Fall mindestens ein tilgungsfreies Jahr und kannst diese Option auf bis zu drei Jahre erweitern.





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