Baufilexikon

Wenn Du Besitzer einer Eigentumswohnung bist, gehören Dir neben der Wohnung, dem Keller und ggfls. eines Gartens auch Teile des gesamten Hauses. Hierzu zählen u.a.:

Wenn Du ein Darlehen mit einer (oder mehreren) weiteren Person aufnimmst, haftet Ihr für das Darlehen gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass alle Darlehensnehmer zur vollen Zahlung verpflichtet sind.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten Dein Haus zu heizen. Eine davon ist das Heizen mittels Öl. Hierfür benötigst Du einen (ober- oder unterirdischen) Öltank. Die Haftung hierfür trägst Du als Eigentümer ganz alleine.

Ein Darlehen, dessen Kondition die Bank, abhängig vom Marktzins, jederzeit ändern kann. Die Einstiegskondition ist in der Regel günstiger, dafür besteht natürlich das Risiko, dass der Zinssatz steigt. Das Gleitzinsdarlehen kann in der Regel jederzeit zurückgezahlt werden.

Am Amtsgericht wird ein Register geführt, welches die Rechtsverhältnisse von Grundstücken beinhaltet, das Grundbuch. Neben den Auskünften über Größe, Nutzungsart und Eigentumsverhältnissen sind dort alle Lasten, Beschränkungen und Rechte an anderen Grundstücken verzeichnet.

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Dort werden alle Grundbücher des jeweiligen Bezirks geführt und dorthin muss Du Dich wenden, wenn Du einen Einblick in das Grundbuch erhalten möchtest.

Jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, kann einen aktuellen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt anfordern. Dieser beinhaltet alle Bestandteile des Grundbuchs. Für die Beantragung einer Baufinanzierung benötigst Du immer einen aktuellen Ausdruck (max. drei Monate alt).  

Wenn Dritte (beispielsweise Nachbarn) eine Recht darauf haben, Dein Grundstück zu überquerten, handelt es sich dabei um eine Grunddienstbarkeit. Diese Rechte Dritter werden in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Typische Grunddienstbarkeiten dabei sind:

Wenn Du eine Immobilie oder ein Grundstück kaufst, musst Du auf den Kaufpreis eine Steuer zahlen, die Grunderwerbsteuer. Diese beträgt, abhängig vom Bundesland, zwischen 3 und 6,5% und ist unmittelbar nach Unterzeichnung des Kaufvertrages fällig. Das Finanzamt wird Dich schriftlich darauf hinweisen.

Die im Bebauungsplan festgesetzte Zahl gibt an, wie groß die Grundfläche eines Gebäudes im Verhältnis zur Grundstücksfläche sein darf. Bei einer Grundflächenzahl von 0,6 dürften beispielsweise 60 % des Grundstücks bebaut werden, wobei Grundflächen von Garagen und Stellplätzen sowie deren Zufahrten mitzurechnen sind.



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