Baufilexikon

Zu den Grundpfandrechten zählen zum Beispiel die Hypothek oder die Grundschuld. Durch Eintragung eines solchen Grundpfandrechts sichert ein Gläubiger (Bank, aber auch Privatperson oder andere Gläubiger) seine Forderung gegenüber dem Immobilienbesitzer ab.

Die Grundschuld wird meist zugunsten eines Gläubigers (z.B. Bank) in das Grundbuch eingetragen. Dieser Gläubiger sichert somit seine Forderungen gegenüber dem Eigentümer ab. Bei Nichtzahlung (und nach einem entsprechenden Mahnverfahren) kann dieser das Objekt im letzten Schritt sogar zwangsversteigern lassen.

Mit der Grundschuldbestellung stimmst Du als (künftiger) Eigentümer der Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch zu. Die Zustimmung wird notariell beurkundet und ist bei einer Finanzierung zwingend erforderlich, da die Bank sonst nicht mit Sicherheit weiß, ob die Grundschuld für die Finanzierung auch korrekt eingetragen wird.

Neben der Grundschuld wird auch ein Grundschuldzins ins Grundbuch eingetragen. Dieser liegt sowohl weit über dem aktuellen Marktzins als auch weit über dem von Dir vereinbarten Zinssatz in Deinem Kreditvertrag. Aber nicht erschrecken.

Neben der Grunderwerbsteuer, die Du beim Kauf der Immobilie zahlen musstest, kommt eine jährliche Grundsteuer hinzu, die vom jeweiligen Hebesatz und dem Einheitswert Deiner Gemeinde abhängt. Die Steuer wird demnach auch von der Gemeinde/Stadt erhoben.

Das Grundstück ist ein exakt abgetrennter Teil der Erdoberfläche, welcher dem jeweiligen Eigentümer zur Bebauung zur Verfügung steht (wenn dies die Nutzungsart erlaubt). Das Grundstück wird vom Vermesser genau vermessen und ebenso in die Flurkarte eingezeichnet.



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