Sondereigentum

Gehört Dir eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus, so zählt diese zum Sondereigentum (Wohnungseigentum). Andere Räume, die nur Dir zur Verfügung stehen, gehören ebenso zum Sondereigentum, allerdings spricht man hier vom Teileigentum (beispielsweise Kellerraum).

Im Gegensatz hierzu steht das Gemeinschaftseigentum, welches allen Eigentümern zu gleichen Teilen gehört und für welches sie auch gemeinschaftlich verantwortlich sind (Treppenhaus, Fahrradkeller etc.).





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