Baufilexikon

Gehört Dir eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus, so zählt diese zum Sondereigentum (Wohnungseigentum). Andere Räume, die nur Dir zur Verfügung stehen, gehören ebenso zum Sondereigentum, allerdings spricht man hier vom Teileigentum (beispielsweise Kellerraum). Im Gegensatz hierzu steht das Gemeinschaftseigentum, welches allen...

Teile des Gemeinschaftseigentums können bei Mehrfamilienhäusern mit Sondernutzungsrechten ausgestattet sein. Wenn zum Beispiel eine Garage mit mehreren Stellplätzen zur Verfügung steht, werden diese meist den einzelnen Wohnungen zugeordnet. Ebenso verhält es sich bei Gartenanteilen oder aber sep. Kellerräumen....

Wenn Du einen Darlehensvertrag mit einer Bank abschließt, kann ein Sondertilgungsrecht vereinbart werden. Dieser kostet in der Regel einen kleinen Zinsaufschlag, berechtigt Dich dafür aber, einmal jährlich eine bestimmte Summe (oder einen maximalen Prozentsatz der ursprünglichen Darlehenssumme) in die Baufinanzierung...



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