Teileigentum

Als Teileigentum werden die nicht zu wohnzwecken genutzten Gebäudeteile in einem Mehrfamilienhaus genannt, welche aber dennoch einem Eigentümer einer Eigentumswohnung zugeordnet werden können.

So zum Beispiel Kellerräume oder Gartenteile.

Teileigentum kann nur besitzen, wer auch einen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum besitzt.





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