Gemeinschaftseigentum

Wenn Du Besitzer einer Eigentumswohnung bist, gehören Dir neben der Wohnung, dem Keller und ggfls. eines Gartens auch Teile des gesamten Hauses.

Hierzu zählen u.a.:

  • die Fassade,
  • das Dach,
  • der Fahrstuhl,
  • das Treppenhaus,
  • Strom- und Wasserleitungen sowie
  • Außenanlagen auf dem Grundstück.

Diese Teile werden als Gemeinschaftseigentum bezeichnet (im Vergleich zum Sondereigentum, welches Dir alleine gehört).

Für das Gemeinschaftseigentum und dessen Erhalt und Verwaltung sind alle Eigentümer gemeinsam verantwortlich.

Viele der Aufgaben werden jedoch häufig von einer Hausverwaltung übernommen.

 

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden





    Allgemeine FrageBaufinanzierungAnschlussfinanzierungModernisierungKonsumentenkredit

    E-MailTelefonSkype (deinen Namen bitte unten eingeben)Egal

    Zur Datenschutzerklärung

    * Pflichtfelder