Notaranderkonto
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						Wenn Du eine Immobilie kaufst, muss zum Eigentumsübergang eine Grundschuld ins Grundbuch eingetragen werden. Das wird nicht geschehen, bevor Du den Kaufpreis gezahlt hast. Aber würdest Du den Kaufpreis zahlen, wenn Du noch nicht ins Grundbuch eingetragen wurdest? Wahrscheinlich nicht.
Für diesen Fall gibt es das Notaranderkonto.
Wenn Du den Kaufvertrag unterschrieben hast, zahlst Du das Geld auf ein Konto des Notars und nicht an den Käufer. Der Notar wird nach Zahlungseingang die Umschreibung im Grundbuch veranlassen und erst nach Umschreibung den Kaufpreis an den Verkäufer überweisen. So geht keine Partei ein Risiko ein.