Erbbaurecht

Wenn Du ein Haus bauen möchtest, kann es sein, dass Du nicht Eigentümer des Grundstücks bist, sondern diese mit einem Erbbaurecht versehen ist.

Du musst das Grundstück also nicht kaufen, sondern mietest es quasi.

Das Erbbaurecht ist in der Regel für einen bestimmten Zeitraum begrenzt (üblich sind 99 Jahre).

In der Zeit, in der Dein Haus auf dem Grundstück steht, zahlst Du dem Eigentümer des Grundstücks den sogenannten Erbbauzins.

Läuft das Erbbaurecht aus, wird es kniffelig um Dein Haus, denn strenggenommen geht nun das Recht am Haus auf das Recht am Grundstück über.

Das heißt, dass der Eigentümer des Grundstücks nun auch Eigentümer des Hauses wird. Es sei denn, Du einigst Dich vorher mit ihm.

Dies ist auch der Grund, warum einige Banken Finanzierungen mit einem Erbbaurecht ausschließen.

Grundsätzlich ist aber auch gegen den Bau mit Erbbaurecht nichts einzuwenden, wenn Du eine Einigung mit dem Eigentümer des Grundstücks triffst.

 

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