Abgeschlossenheitsbescheinigung

In einem Mehrparteienhaus gibt es, wie das Wort schon sagt, mehrere Parteien und somit auch mehrere Wohnungen. Diese müssen zum einen baulich voneinander getrennt sein, aber eben auch jeweils abschließbar und durch einen separaten Zugang begehbar sein.

Das bescheinigt das Bauaufsichtsamt durch die „Abgeschlossenheitsbescheinigung“.

 

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

 

 





    Allgemeine FrageBaufinanzierungAnschlussfinanzierungModernisierungKonsumentenkredit

    E-MailTelefonSkype (deinen Namen bitte unten eingeben)Egal

    Zur Datenschutzerklärung

    * Pflichtfelder