Nießbrauch

Ein Recht, welches einer bestimmten Person bezogen auf das Grundstück zusteht und ins Grundbuch (Abteilung II) eingetragen wird.

Hier sind insbesondere das (häufig lebenslange) Wohnrecht oder Ansprüche auf Mieteinnahmen zu nennen.

Ein solcher Nießbrauch macht eine Immobilie normalerweise unverwertbar und führt bei der Bewertung der Immobilie zu erheblichen Abschlägen.

Kreditinstitute sehen die Finanzierung einer Immobilie mit Nießbrauchrecht kritisch.





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