Einfriedung

Wenn Du ein Grundstück besitzt, möchtest Du dieses möglicherweise durch einen Zaun oder durch Pflanzen/Bäume eingrenzen. Diese Einfriedung darf an Grenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen bis zu 1 Meter hoch sein.

Zum Nachbargrundstück kannst Du bis zu 2 Meter hoch bauen. Allerdings kann es hierzu Abweichungen im B-Plan kommen, weshalb Du hier genau hingucken musst.

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