Beleihungsgrenze

Es gibt gesetzliche und satzungsmäßige Vorschriften, welche den Banken vorschreiben, bis zu welcher Grenze Immobilien beliehen werden dürfen.

Also, in welchem Verhältnis zwischen Wert der Immobilie und dem Kreditbetrag Geld für das Objekt verliehen werden darf.

Muss sich ein Kreditinstitut also an eine Grenze von beispielsweise 90% halten und das Objekt ist 500.000 EUR wert, darf es maximal 450.000 EUR für dieses Objekt verleihen.

Durch Zusatzsicherheiten kann dieser Betrag allerdings noch erweitert werden.

 

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