Baufilexikon

Die im Bebauungsplan festgesetzte Zahl gibt an, wie groß die Grundfläche eines Gebäudes im Verhältnis zur Grundstücksfläche sein darf. Bei einer Grundflächenzahl von 0,6 dürften beispielsweise 60 % des Grundstücks bebaut werden, wobei Grundflächen von Garagen und Stellplätzen sowie deren Zufahrten mitzurechnen sind.



    Allgemeine FrageBaufinanzierungAnschlussfinanzierungModernisierungKonsumentenkredit

    E-MailTelefonSkype (deinen Namen bitte unten eingeben)Egal

    Zur Datenschutzerklärung

    * Pflichtfelder