Wegerecht

Ein Wegerecht wird im Grundbuch eingetragen und berechtigt den Eigentümer eines anderen Grundstücks, das eigene Grundstück zu überqueren (oder umgekehrt).

Dies kann zum Beispiel notwendig sein, wenn ein anderes Gartenstück oder die Garagen nur durch überqueren des Grundstückes möglich ist.

Ob ein Wegerecht den Wert einer Immobilie senkt, wird immer individuell geprüft.





    Allgemeine FrageBaufinanzierungAnschlussfinanzierungModernisierungKonsumentenkredit

    E-MailTelefonSkype (deinen Namen bitte unten eingeben)Egal

    Zur Datenschutzerklärung

    * Pflichtfelder