Kaufvertrag

Der Kauf einer Immobilie wird durch einen notariell beurkundeten (Kauf-)Vertrag vollzogen, da das Geschäft sonst nicht rechtsgültig ist. Hierbei werden auch die Bedingungen für die Eigentumsübertragung geklärt.

Der Verkäufer verpflichtet sich zur Übertragung des Eigentums wie vorgesehen, der Käufer zur rechtzeitigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.
Die drei Schritte zum Erwerb einer Immobilie sind:

  • Notarieller Abschluss des Kaufvertrages
  • Notarielle Einigungserklärung von Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang
  • Eintragung des Eigentumsübergangs in das Grundbuch.

Erst mit der Eintragung ins Grundbuch wird der Käufer tatsächlich Eigentümer des Grundstücks und hat damit alle Rechte und Pflichten daran.





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