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    Gemeinschaftseigentum

    Wenn Du Besitzer einer Eigentumswohnung bist, gehören Dir neben der Wohnung, dem Keller und ggfls. eines Gartens auch Teile des gesamten Hauses.

    Hierzu zählen u.a.:

    • die Fassade,
    • das Dach,
    • der Fahrstuhl,
    • das Treppenhaus,
    • Strom- und Wasserleitungen sowie
    • Außenanlagen auf dem Grundstück.

    Diese Teile werden als Gemeinschaftseigentum bezeichnet (im Vergleich zum Sondereigentum, welches Dir alleine gehört).

    Für das Gemeinschaftseigentum und dessen Erhalt und Verwaltung sind alle Eigentümer gemeinsam verantwortlich.

    Viele der Aufgaben werden jedoch häufig von einer Hausverwaltung übernommen.

     

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