Wohnwirtschaftliche Zwecke

Speziell bei der Inanspruchnahme eines Bauspardarlehens ist dieser Begriff geläufig, denn das Darlehen eines Bausparvertrages darf nur für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden – und die sind genau definiert.

Hierzu gehören der Bau und der Kauf von Immobilien, die Ablösung von Baudarlehen sowie die Modernisierung von Immobilien. Allerdings zählt hierzu nicht die neue Küche, der neue Fernseher oder die neue Sitzecke, mögen diese noch so modern sein.

Die durch die Modernisierung getroffenen Maßnahmen müssen fest mit der Immobilie verbunden sein.





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