Baufilexikon

Speziell bei der Inanspruchnahme eines Bauspardarlehens ist dieser Begriff geläufig, denn das Darlehen eines Bausparvertrages darf nur für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden – und die sind genau definiert. Hierzu gehören der Bau und der Kauf von Immobilien, die Ablösung von Baudarlehen...



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