Eigentumsnutzung

Eine Wohnung in einem Haus, die Dir gehört, nennt man Eigentumswohnung.

Gekennzeichnet ist diese vor allem durch den separaten Wohnraum und vor allem durch den eigenen, verschließbaren Zugang.

Die Wohnung ist das Sondereigentum am gesamten Haus.

Allerdings erwirbst Du mit dem Kauf der Wohnung auch einen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum (zum Beispiel Treppenhaus).

Du hast das Recht diese zu nutzen, aber auch die Pflicht, Dich gemeinsam mit den anderen Eigentümern um die Instandhaltung zu kümmern.

Rechte und Pflichten sind im Wohneigentumsgesetz geregelt.

Aus diesem Grunde gibt es für Eigentumswohnungen neben dem Grundbuch auch noch eine Teilungserklärung, in der die genauen Aufteilungen für das entsprechende Objekt beschrieben werden.

 

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